Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Bedingungen gelten ausschließlich für alle – auch zukünftige Angebote, Lieferungen und Leistungen. Abweichenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Bedingungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Ist der Besteller mit vorstehender Handhabung nicht einverstanden, so hat er sofort in einem besonderen Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. Wir behalten uns für diesen Fall vor, den Auftrag zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art gestellt werden können.
 

2. Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend und für uns unverbindlich. Unsere Verträge kommen nur aufgrund unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Vereinbarungen mit unseren Vertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Spätere Abweichungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Angebotsunterlagen wie z.B. Prospekte, Zeichnungen und Materialangaben bleiben unser Eigentum. Sie unterfallen dem Urheberrechtsschutz. Über sie darf nicht verfügt werden.
 

3. Auftrag

Aufträge werden erst und hinsichtlich des Umfanges und des Inhaltes allein nach Maßgabe unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch für eventuelle mündliche Abreden, Änderungen und sonstige Vereinbarungen mit uns und unseren Vertretern. Die Berichtigung von Irrtümern bei Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen bleibt uns vorbehalten. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind nur annähernd verbindlich. Ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Angaben können von uns geändert werden, soweit dies dem Besteller zumutbar ist.
 

4. Preise

Die angegebenen Preise verstehen sich für Lieferungen ab Werk ausschließlich Verpackungs- und Frachtkosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Erhöhen sich zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Lieferung die Gestehungskosten, so sind wir berechtigt, den infolge dieser Erhöhung gerechtfertigen Preis zu verrechnen, sofern die Lieferung nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erbracht werden soll. In diesem Falle können wir jedoch bei unvorhergesehenen Preiserhöhungen vom Vertrag zurücktreten, falls eine Einigung über eine angemessene Vergütung nicht zustande kommt. Bei Vereinbarung des Preises in ausländischer Währung hat der Besteller die uns aus einer Änderung des Wechselkurses entstehenden Nachteile durch Aufschlag zum ursprünglich vereinbarten Preis zu erstatten.
 

5. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zahlbar, und zwar unabhängig vom Eingang der Ware. Mit von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen kann der Besteller nicht aufrechnen, es sei denn, dass wir die Forderung nicht bestreiten oder dass über diese rechtskräftig zugunsten des Bestellers entschieden worden ist. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit unserer Forderungen nicht. Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung verrechnet, auch wenn Bezahlung für bestimmt bezeichnete Waren erfolgt. Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen, und zwar ohne Gewähr für Protest. Die Kosten der Einziehung, Bankzinsen und Spesen hat der Besteller zu tragen. Werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Bestellers schließen lassen, so steht uns auch nach Abschluss des Vertrages und über §321 BGB hinaus das Recht zu, sofortige ausreichende Sicherstellung oder Bezahlung der Forderung zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn bei einer bestehenden Waren-Kreditversicherung der versicherte Gesamtbetrag der Forderung herabgesetzt wird. Kommt der Besteller mit einem Teil seiner Verpflichtungen in Verzug, so sind wir berechtigt, unsere gesamten Ansprüche sofort fällig zu stellen und sicherungshalber die Herausgabe der von uns gelieferten Waren zu fordern.

Vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte sind wir im Verzugsfalle berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Gutschriften für Warenrücknahmen und vereinbarungsgemäß erteilte Gutschriften können nur durch Warenbezug ausgeglichen werden.
 

6. Lieferungen

Die Lieferfristen und Liefertermine gelten stets nur annähernd; wir werden uns bemühen, sie einzuhalten. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tage zu laufen, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und uns schriftlich vorliegt. Sie ist mit Anzeige der Versandbereitschaft eingehalten. Sie verlängert sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Bestellers – um den Zeitraum, währenddessen der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug ist. Teillieferungen sind uns gestattet. Teilberechnungen sind zulässig. Werden wir an der Lieferung behindert durch: höhere Gewalt, Arbeitskampf, Aufruhr, Energiemangel, Arbeitsbeschränkungen, Ausfall von Verkehrs- und Transportmitteln, Störung im Betriebsablauf bei uns oder unseren Vorlieferanten, oder ähnliche Umstände, die bei zumutbarer Sorgfalt nicht zu vermeiden waren, so sind wir für die Dauer dieser Umstände von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung entbunden. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, so entfällt unsere Leistungspflicht. Wir sind insbesondere insoweit von jeder Verpflichtung frei, als unsere Vorlieferanten aufgrund ihrer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von der Lieferung entbunden sind. Hindernisse sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzugs eintreten. Wir sind jedoch berechtigt, nach Beendigung der Verhinderung und Ablauf einer angemessenen Anlauffrist die Lieferung noch durchzuführen. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir innerhalb einer angemessenen Frist liefern wollen. Unser Schweigen gilt als Ablehnung. Mit der Absendung der Ware geht die Gefahr auf den Empfänger über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und auch dann, wenn die Versendung nicht von dem Erfüllungsort nach diesen Bestimmungen vorgenommen wird. Verluste und Beschädigungen während des Transportes gehen zu Lasten des Empfängers. Transportversicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Bestellers und nur bei Vereinbarung. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Abnahme bzw. Versendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr mit Eingang der Anzeige der Versandbereitschaft bei dem Besteller über. Bereitgestellte Lieferungen sind prompt und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Datum der Anzeige der Versandbereitschaft abzunehmen. Nimmt der Besteller nach Ablauf dieser Frist auch nicht innerhalb einer gesetzten weiteren Frist von 8 Tagen ab oder verweigert er ernsthaft die Annahme, so können wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Versäumen wir aus von uns zu vertretenden Gründen und unter der Voraussetzung richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung die vereinbarte unverbindliche Lieferfrist um 14 Tage, so kommen wir durch die schriftliche Aufforderung zur Lieferung in Lieferverzug. Liefern wir auch nach Erhalt eines weiteren Mahnschreibens nicht innerhalb einer bestimmten und angemessenen Frist, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz nach Maßgabe der Ziffer 9 fordern, sofern er in dem Mahnschreiben erklärt, nach Ablauf der Frist die Lieferung ablehnen zu wollen und nach Fristablauf die Ablehnung schriftlich erklärt. Ist zu diesem Zeitpunkt teilweise bereits geliefert, so erstrecken sich die Ansprüche des Bestellers nur auf den noch nicht gelieferten Teil der Ware.
 

7. Beanstandungen

Soweit nicht die Mängelrüge durch besondere Vereinbarung geregelt, insbesondere dadurch ausgeschlossen wird, dass der Besteller die Ware vor dem Versand zu prüfen und abzunehmen hat, gilt folgendes: Mängelrügen können nur insoweit erhoben werden, als der Grund der Beanstandung bereits bei Gefahrübergang vorhanden war. Dies gilt auch bei eventuell besonderen und schriftlich übernommenen Garantien. Farbtonabweichung ist kein Mangel. Beanstandungen können bei erkennbaren Mängeln nur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln nur unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach Entgegennahme schriftlich geltend gemacht werden. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Die Geltendmachung einer Mängelrüge ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Zustand der Ware sich nach Gefahrübergang verändert hat. Werden Beanstandungen von uns anerkannt, so leisten wir nach frachtfreier Rücklieferung der beanstandeten Teile nach unserer Wahl kostenlos Ersatz, Nachbesserung oder den Gegenwert der Ware. Schadenersatzansprüche sowie Rücktrittsrechte des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit nicht Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen. Im Falle der Nachlieferung sind Mängelrügen wegen Farbtonabweichungen ausgeschlossen. Erklären wir uns nicht rechtzeitig, trotz Mahnung und Fristsetzung, so kann der Besteller Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Dies gilt auch dann, wenn die von uns gewählte Mängelbeseitigung aus von uns zu vertretenden Gründen nicht, trotz Mahnung und Fristsetzung nicht rechtzeitig oder aus Unvermögen nicht vorgenommen wird, bzw. fehlschlägt. Verweigert der Besteller eine mögliche und sachgerechte Nacharbeit, so erlischt jeder Gewährleistungsanspruch. Durch den Vollzug der Gewährleistung werden keine selbstständigen Gewährleistungsansprüche oder Fristen begründet. Alle weiteren Ansprüche, wie Wandlung, Minderung oder Schadenersatz, sind, soweit nicht zugestanden, ausgeschlossen.
 

8.1 Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Besteller über, wenn sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung getilgt sind, auch wenn Bezahlung für bestimmt bezeichnete Waren erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderung. Die Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter Waren erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Besteller schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren im regelmäßigen Geschäftsverkehr berechtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht und der Besteller den schriftlichen Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst nach vollständiger Zahlung an uns auf seinen Kunden übergeht. Von einer Pfändung der Ware oder jeder anderen rechtlichen oder tatsächlichen Einwirkung durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich in Kenntnis zu setzten. Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung bzw. Verkauf entstehende Forderung gegen seinen Abnehmer an uns ab. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderung bis auf jederzeitigen Widerruf ermächtigt. Er ist verpflichtet, die eingezogenen Beträge gesondert für uns aufzubewahren und sofort an uns abzuführen. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung dem Dritten bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Tritt eine Übersicherung unserer Forderung aufgrund vorstehender Bedingungen mehr als 20% ein, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit nach unserer Wahl zur Rückübertragung verpflichtet. Der vorstehend vereinbarte Eigentumsvorbehalt besteht auch für sämtliche Forderungen anderer unserer Firmengruppe zugehöriger Firmen.
 

8.2

Der Besteller tritt zur weiteren Sicherung unserer gesamten Forderungen seine gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die ihm – gleich aus welchem Rechtsgrunde – gegen die Firma ZI Jena GmbH und deren zugehörigen Firmen zustehen, schon hiermit an uns ab und ermächtigt uns zur Einziehung und anschließender Verrechnung, solange und soweit unsererseits Forderungen gegen den Besteller und diesem zugehörigen Firmen bestehen.

9. Haftung

Weitere als die in diesen Bedingungen zugestandenen Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die durch und/oder wegen Unmöglichkeit, Unvermögen oder Verzug durch Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Forderungsverletzung, unerlaubter Handlung, durch und wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, wegen Verletzung von Ansprüchen auf und aus vollzogener Gewährleistung entstehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den bei Liefervertragsabschluss voraussehbaren Schaden beschränkt. Für vertragsgerechte und rechtzeitige Belieferung durch unsere Vorlieferer bzw. Unterlieferanten können wir in keiner Hinsicht gegenüber dem Besteller gewährleisten.
 

10. Verträge mit Nichtkaufleuten

Bei Verträgen mit Nichtkaufleuten gelten grundsätzlich die vorstehenden Bestimmungen mit folgenden Abweichungen:

  1. Liegt kein Dauerschuldverhältnis vor, so wird der in der Auftragsbestätigung genannte Preis bei Lieferung innerhalb von 4 Monaten noch nach Vertragsabschluss berechnet, es sei denn die Verteuerung beruht auf einer Änderung der auf dem Liefergegenstand lastenden Steuern oder Zölle oder Änderung der Wechselkurse. Bei Lieferung nach Ablauf der vorgenannten Frist wird der am Tage der Lieferung gültige Preis gerechnet.
  2. Ein eventuelles Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann nur insoweit geltend gemacht werden, als dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  3. Bei Fehlschlägen eventueller Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  4. Die Mängelrüge wegen eines nicht offensichtlichen Mangels ist innerhalb der gesetzlichen Fristen schriftlich geltend zu machen.
     

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis, insbesondere für Kaufpreisansprüche, ist das Amtsgericht Jena. Diese Gerichtsstandvereinbarung über die Zuständigkeit des Amtsgerichts in Jena gilt auch für Scheck- und Wechselklagen. Dies gilt auch für Ansprüche, die im Mahnverfahren verfolgt werden. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, dem Besteller auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen. Erfüllungsort ist der Ort unseres Lieferwerkes.
  2. Im übrigen gilt – auch für Exportverträge – deutsches Recht als vereinbart; die Bestimmungen des Einheitlichen Kaufgesetzes sind ausdrücklich ausgeschlossen.
     

12. Verbindlichkeit des Vertrages

Die eventuelle Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
 

13. Lohnarbeiten

Vorstehende Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten sinngemäß für Lohnarbeiten. Zusätzlich gilt für Lohnarbeiten: Wir garantieren für einwandfreie Bearbeitung nach DIN für Eisen und Stahl. Bei Maßabweichungen über die DIN-Toleranzen hinaus oder bei Ausschuss, welche nachweislich durch unser Verschulden entstanden sind, führen wir kostenlos eine erneute Bearbeitung durch. Ersatz von unmittelbaren oder mittelbaren Schäden gewähren wir nicht. Unsere Mängelhaftung bezieht sich nicht auf Schäden, welche durch nicht erkannte Materialfehler des uns gelieferten Materials entstehen.
 

14. EDV

Ihre Daten werden EDV-mäßig gespeichert [BDSG §26].